Fragen & Antworten
In unseren Info-Veranstaltungen bekommen wir immer wieder gute Fragen gestellt. Einen Teil haben wir für euch hier schon mal zusammengetragen.
Wozu hast du Fragen?
Genossenschaft
Warum eine Genossenschaft statt Miete oder Eigentum?
Eine Genossenschaft verbindet das Beste aus beiden Welten.
Du musst keine Immobilie kaufen, kannst aber langfristig Teil einer Gemeinschaft werden. Ziel einer Wohnungsgenossenschaft ist nicht, möglichst hohe Gewinne zu erzielen, sondern dauerhaft guten und bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen.
Als Mitglied kannst du außerdem mitgestalten und mitentscheiden – etwas, das bei einem klassischen Vermieter nicht möglich ist.
Was unterscheidet die AmperWoGe von einem normalen Bauträger?
Ein Bauträger baut Wohnungen, verkauft sie und schließt das Projekt anschließend ab.
Eine Genossenschaft bleibt dauerhaft Eigentümerin ihrer Gebäude. Sie verwaltet und entwickelt sie langfristig gemeinsam mit ihren Mitgliedern.
Bei der AmperWoGe stehen deshalb nicht kurzfristige Gewinne im Mittelpunkt, sondern dauerhaft bezahlbarer Wohnraum, gemeinschaftliches Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung.
Wo habt ihr vor zu bauen?
Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum in Fürstenfeldbruck zu schaffen. Deshalb prüfen wir fortlaufend verschiedene mögliche Grundstücke. Welche Standorte infrage kommen, verändert sich jedoch immer wieder – neue Möglichkeiten entstehen, andere werden verworfen oder entwickeln sich nicht weiter. Auch politische Entscheidungen und die Verfügbarkeit von Flächen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Derzeit ist das Projekt an der Julie-Mayr-Straße am weitesten fortgeschritten. Für dieses Vorhaben wurde bereits ein Letter of Intent mit der Stadt auf den Weg gebracht. Über den aktuellen Stand unserer Projekte informieren wir laufend auf der Seite Projekte.
Was bedeutet „bezahlbarer Wohnraum“?
Bezahlbar bedeutet für uns mehr als eine günstige Miete.
Unser Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen, der auch langfristig erschwinglich bleibt und nicht den Schwankungen des Immobilienmarktes unterliegt. Gleichzeitig achten wir darauf, wirtschaftlich solide zu bauen und verantwortungsvoll mit den Geldern unserer Mitglieder umzugehen.
Warum braucht eine Genossenschaft Mitglieder, bevor Wohnungen gebaut werden?
Eine Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern getragen. Mit ihren Geschäftsanteilen bauen sie gemeinsam Eigenkapital auf – eine wichtige Grundlage, um Wohnprojekte überhaupt auf den Weg zu bringen und zu finanzieren.
Kurz gesagt: Ohne Mitglieder keine Genossenschaft – und ohne eine solide finanzielle Basis kein Bauen. Das Leitbild der AmperWoGe beschreibt die Einlagen der Mitglieder ausdrücklich als Beitrag, der genossenschaftliches Wohnen ermöglicht.
Wohnen
Muss ich später in einer Wohnung der AmperWoGe wohnen wollen?
Nein.
Du kannst auch Mitglied werden, wenn du die Ziele der AmperWoGe unterstützen möchtest, ohne selbst eine Wohnung zu beziehen. Viele Menschen möchten dazu beitragen, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht oder erhalten bleibt. Auch das Leitbild der AmperWoGe richtet sich ausdrücklich an Menschen, die selbst wohnen möchten, ebenso wie an diejenigen, die die Genossenschaft fördern möchten.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Wohnung?
Nein.
Mit der Mitgliedschaft entsteht kein automatischer Anspruch auf eine Wohnung. Wohnungen werden vergeben, sobald sie verfügbar sind und nach den jeweils geltenden Vergabekriterien. Nur Mitglieder können eine Wohnung erhalten.
Wie werden Wohnungen vergeben?
Die Wohnungen werden nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien vergeben.
Zurzeit entwickelt eine Arbeitsgruppe der AmperWoGe ein Vergabekonzept. Ziel ist es, die vorhandenen Wohnungen möglichst fair zu vergeben und dabei sowohl soziale Aspekte als auch die Ziele der Genossenschaft zu berücksichtigen.
Sobald das Konzept beschlossen ist, veröffentlichen wir die wichtigsten Grundsätze.
Wie werden EOF-Wohnungen berücksichtigt?
Die AmperWoGe möchte auch Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglichen.
Deshalb ist vorgesehen, einen Teil der Wohnungen als EOF-Wohnungen (Einkommensorientierte Förderung) anzubieten. Welche Wohnungen dazugehören und nach welchen Voraussetzungen sie vergeben werden können, richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen und wird für jedes Bauprojekt konkret festgelegt.
Rund um Mitgliedschaft
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Als Mitglied bist du mehr als Mieter oder Unterstützer – du bist Teil der Genossenschaft.
Du kannst:
- die Entwicklung der AmperWoGe mitgestalten,
- an Mitgliederversammlungen teilnehmen,
- mitbestimmen,
- dich in Arbeitsgruppen engagieren,
- Teil einer lebendigen Gemeinschaft werden.
Und natürlich hast du – sofern du selbst Wohnraum suchst – die Möglichkeit, eine Wohnung der AmperWoGe zu nutzen.
Wer entscheidet in der Genossenschaft?
Die AmperWoGe lebt vom Mitmachen.
Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat und entscheiden in der Mitgliederversammlung über wichtige Grundsatzfragen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse um. So verbinden sich Mitbestimmung und professionelle Verantwortung.
Kann ich mich aktiv einbringen?
Sehr gern.
Eine Genossenschaft lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Ob in Arbeitsgruppen, bei Veranstaltungen oder mit eigenen Ideen – jede Form der Mitarbeit hilft dabei, die AmperWoGe weiterzuentwickeln. Gemeinsam gestalten wir bezahlbaren Wohnraum und eine lebendige Gemeinschaft.
Welche Mitwirkungsmöglichkeiten habe ich schon vor dem Einzug?
Eine ganze Menge.
Viele Mitglieder bringen sich bereits lange vor dem ersten Spatenstich ein – zum Beispiel in Arbeitsgruppen, bei Veranstaltungen oder mit ihrem Fachwissen.
Denn eine Genossenschaft entsteht nicht erst mit dem Gebäude. Sie entsteht durch die Menschen, die sie gemeinsam gestalten.
Kann ich Mitglied werden, auch wenn ich nicht aus Fürstenfeldbruck komme?
Ja.
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, unabhängig vom Wohnort. Entscheidend ist, dass du die Ziele und Werte der AmperWoGe unterstützt und einen Bezug zu Fürstenfeldbruck oder dem Landkreis hast.
Bei der Vergabe von Wohnungen können allerdings projektbezogene oder förderrechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle spielen.
Anteile & Geld
Wie viele Anteile brauche ich?
Für die Mitgliedschaft sind derzeit zwei Pflichtanteile zu je 500 € erforderlich. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld.
Wenn du später eine Wohnung der AmperWoGe nutzt, kommen je nach Wohnung weitere nutzungsbezogene Pflichtanteile hinzu. Die genaue Anzahl richtet sich nach der jeweiligen Wohnung.
Kann ich auch mehr Anteile zeichnen?
Ja.
Zusätzlich zu den Pflichtanteilen kannst du – nach Zustimmung des Vorstands – weitere freiwillige Geschäftsanteile übernehmen und so die Genossenschaft stärker unterstützen.
Was passiert mit meinem Geld?
Mit deinen Geschäftsanteilen hilfst du mit, Eigenkapital für die Genossenschaft aufzubauen. Dieses Geld ermöglicht es, Grundstücke zu erwerben, Gebäude zu errichten oder Wohnprojekte zu finanzieren.
Die AmperWoGe verpflichtet sich, verantwortungsvoll und transparent mit den Geldern ihrer Mitglieder umzugehen. Ziel ist nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern langfristig bezahlbarer Wohnraum.
Ist mein Geld sicher?
Geschäftsanteile sind keine Spareinlage und unterliegen daher nicht der gesetzlichen Einlagensicherung wie ein Bankkonto.
Wohnungsgenossenschaften sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Mitglied eines Prüfungsverbands zu sein und werden regelmäßig geprüft. Außerdem ist in der Satzung der AmperWoGe ausdrücklich geregelt, dass keine Nachschusspflicht besteht. Das bedeutet: Mitglieder müssen im Insolvenzfall kein zusätzliches Geld nachschießen.
Was passiert mit meinen Anteilen, wenn ich aus der Genossenschaft austrete?
Du kannst deine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vorher schriftlich bei der Genossenschaft eingehen.
Nach deinem Ausscheiden wird dein sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben auf Grundlage der festgestellten Bilanz berechnet. Es entspricht deinem Geschäftsguthaben, kann aber zum Beispiel durch Verlustanteile gemindert sein. Die Auszahlung erfolgt nach den Fristen der Satzung und deshalb nicht sofort.
Noch mehr Fragen?
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